Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Lieferungs- und Geschäftsbedingungen (AGB)
K2DISPLAY GmbH
1. Allgemeines
1.1. Sämtliche Angebote, Aufträge, Rechnungen, Lieferungen, Dienste und Leistungen der K2DISPLAY erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung.
1.2. Die AGB gelten auch für künftige Angebote, Lieferungen und Leistungen von K2DISPLAY. Den AGB entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden hiermit auch für die Zukunft nicht akzeptiert.
1.3. Abweichungen von den AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit in jedem einzelnen Fall ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung durch K2DISPLAY.
1.4. Der uns oder unserem Vertreter erteilte Auftrag wird erst mit der Lieferung der Ware oder mit unserer schriftlichen Bestätigung für uns verbindlich. Der Vertrag tritt somit erst am Tag der Auftragsbestätigung bzw. Auslieferung der Ware in Kraft; Stillschweigen gilt nicht als Auftragsannahme. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen. Weicht diese von der Bestellung ab, so gilt diese als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht unverzüglich schriftlich der Auftragsbestätigung widerspricht.
1.5. Wir sind bis zum Ablauf von einem Monat nach Auftragseingang bei uns berechtigt, diesen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
1.6. Grundlage für die von K2DISPLAY zu erbringenden Leistungen und/oder Lieferungen sind der vom Kunden erteilte Auftrag sowie die von diesem übermittelten Daten, Informationen und Unterlagen. Wenn der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, gelten die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 312 e Abs.1 Nr. 1 – 3 BGB nicht.
Aufträge können wie folgt erteilt werden:
- persönlich
- per E-Mail
- schriftlich an die Anschrift von K2DISPLAY
- per Telefon
Druckdaten können wie folgt an K2DISPLAY übermittelt werden:
- per WeTransfer
- per E-Mail
- per CD auf dem Postweg
ACHTUNG hier gilt: Gelieferte Druckdaten jeglicher Art müssen nicht durch K2DISPLAY archiviert werden!
K2DISPLAY schließt bezüglich übermittelter Aufträge und Druckdaten eine Prüf- und Warnpflicht beim Kunden oder vom Kunden beauftragten Dritten ausdrücklich aus. Der Kunde garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit sowie Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck und die Freiheit von Rechten Dritter (Marken-, Urheber- oder sonstige Rechte etc.).
1.6.1. Der Transfer von Daten und Unterlagen an K2DISPLAY erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des Verlustes oder der Veränderung von elektronisch übermittelten Daten trägt daher der Kunde. Datensicherungen obliegen ausschließlich dem Kunden. K2DISPLAY ist nicht verpflichtet, Daten jeglicher Art zu sichern oder zu archivieren. Unabhängig davon ist K2DISPLAY berechtigt, Kopien der zur Verfügung gestellten Daten anzufertigen.
1.6.2. Die für einen Druck erforderlichen Daten werden vom Kunden als reproduktionsfähige CMYK-Datei oder in einem vorher mit K2DISPLAY abgestimmten Format zur Verfügung gestellt. Vom Kunden vorher freigegebene notwendige Nachbearbeitungen können durch K2DISPLAY oder einen Dritten gegen Vergütung korrigiert werden.
Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen werden vom Kunden genehmigt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Endprodukt gegenüber einem korrekturfähigen Zwischenprodukt („Proof oder Andruck”) geringfügige Abweichungen aufweisen kann, die durch unterschiedliche Fertigungsverfahren, Bildschirmkalibrierungen und Unterschieden in den Druckmaterialien bedingt sind.
1.6.3. Jeder Druckauftrag ist grundsätzlich vom Kunden freizugeben. Eine Freigabe ist unwiderruflich und die dargestellten Farben, Sätze, Mengen etc. gelten als vom Kunden genehmigt.
1.7. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erfüllung des Auftrages mitzuwirken. Insbesondere betrifft das die rechtzeitige, vollständige und in der Form geeignete Übermittlung sämtlicher Daten, Unterlagen und Informationen, die zur reibungslosen und rechtzeitigen Erfüllung des Auftrages notwendig sind. Sollte der Kunde auf Schwierigkeiten seinerseits stoßen, wird er K2DISPLAY unverzüglich informieren.
1.8. Sämtliche Angebote von K2DISPLAY sind freibleibend. Schriftliche und mündliche Angaben über Produkteigenschaften, Produktbeschreibungen, Preise etc. im Internet, auf Prospekten, Broschüren und anderen Drucksachen stellen lediglich eine annähernde Beschreibung dar und sind unverbindliche Angaben und Werte.
2. Preise/Zahlungsbedingungen
2.1. Die Preise verstehen sich in der jeweilig aufgeführten Währung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2. Wenn nicht anders angegeben, sind Rechnungen innerhalb von 8 Tagen netto (ohne Abzug) fällig. Wechsel, Schecks, Barzahlung, Paypal und Kreditkartenzahlung werden nicht akzeptiert.
2.3. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das angegebene Konto von K2DISPLAY erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet werden.
2.4. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 10% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Außerdem wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe € 35,- berechnet. Gewährte Rabatte, Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen gelten bei Zahlungsverzug oder im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Kunden als nicht gewährt. Im Falle einer außergerichtlichen Einforderung durch K2DISPLAY verpflichtet sich der Kunde, auflaufende Mahn- und Inkassospesen zu bezahlen.
2.5. K2DISPLAY ist in folgenden Fällen berechtigt, die sofortige Zahlung sämtlicher auch noch nicht fälliger Beträge zu verlangen:
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Kunden
- Nichteröffnung des Konkurses über das Vermögen des Kunden mangels kostendeckenden Vermögens
- Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden
- nicht vollkommen unbedenkliche Kreditauskünfte über den Kunden
- Zahlungsverzug des Kunden gegenüber K2DISPLAY
In jedem der angeführten Fälle ist K2DISPLAY berechtigt, weitere Aufträge, auch bereits bestätigte, von Vorauskasse oder Sicherstellung abhängig zu machen, wenn eine solche nicht vereinbart worden ist.
3. Lieferung
3.1. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Lieferfristen freibleibend.
3.2. Auch bei vereinbarten Lieferfristen haftet K2DISPLAY nicht für Verzögerungen, welche durch unvorhergesehene Vorgänge bei der Fabrikation, bei der Beförderung, bei Störungen in den angeschlossenen Lieferwerken, durch höhere Gewalt, Streiks und allen anderen von K2DISPLAY nicht zu vertretenden Fällen verursacht werden. Diese Umstände berechtigen K2DISPLAY, bei längerer Dauer einseitig vom Vertrag zurückzutreten. Jeglicher Schadensersatz des Kunden ist aus diesem Grund ausgeschlossen.
3.3. Im Falle eines von K2DISPLAY verursachten Lieferverzuges kann der Kunde ausschließlich für den betreffenden Auftrag Erfüllung verlangen oder unter schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens sechs Wochen den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Der Rücktritt ist nur dann rechtswirksam, wenn K2DISPLAY die ausdrücklich gesetzte Nachfrist versäumt.
3.4. K2DISPLAY ist berechtigt, auch Teillieferungen vorzunehmen.
3.5. Die Bestimmung der Transportart bleibt K2DISPLAY vorbehalten und erfolgt in jedem Fall unabgeladen. Die Gefahr geht auch dann auf den Kunden über, wenn Lieferung „frei Haus” vereinbart wurde.
3.6. Bei Annahmeverzug durch den Kunden ist K2DISPLAY nach vorheriger Ankündigung berechtigt, über die Ware frei zu verfügen und sie an Dritte zu veräußern.
3.7. Kommt der Kunde mit der Lieferung von für die Produktion notwendigen Druckdaten, Informationen oder Unterlagen in Verzug, führt dieses zu einer Verlängerung der Lieferfristen und vereinbarten Liefertermine.
3.8. Lieferungen erfolgen stets auf Kosten und Gefahr des Kunden.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. K2DISPLAY behält sich das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung der Ware inklusive Nebenkosten vor. Bei fortdauerndem Zahlungsverzug ist K2DISPLAY berechtigt, die Ware herauszuverlangen, ohne dass damit ein einseitiger Rücktritt vom Vertrag zu Stande kommt. K2DISPLAY wird in diesem Fall die Ware anderweitig veräußern und sie dem Kunden abzüglich aller Aufwendungen für die anderweitige Veräußerung gutschreiben.
4.2. Im Falle der Veräußerung von Waren durch den Kunden, die noch unter Eigentumsvorbehalt von K2DISPLAY stehen, gelten sämtliche Ansprüche des Kunden gegenüber Dritten als zahlungshalber an K2DISPLAY abgetreten.
4.3. Bei Zugriffen Dritter auf Waren, die unter Eigentumsvorbehalt von K2DISPLAY stehen, einschließlich Beschlagnahmungen, Pfändungen usw., wird der Kunde Dritte auf das Eigentumsvorbehalt von K2DISPLAY hinweisen und K2DISPLAY unverzüglich schriftlich darüber informieren. Aufwendungen des Kunden zur Abwehr jeglicher Zugriffe auf Waren unter Eigentumsvorbehalt von K2DISPLAY gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden.
5. Mängelmanagement/Gewährleistung
5.1. Handelsübliche Abweichungen in Qualität, Farbe und Verarbeitung können nicht beanstandet werden. Mängel hinsichtlich Menge und Qualität der Ware sowie Rügen wegen der Lieferung einer anderen als bestellten Ware müssen bei offenen Mängeln schriftlich innerhalb von acht Werktagen nach Eintreffen der Ware an ihrem Bestimmungsort laut Lieferschein und bei verdeckten Mängeln innerhalb von drei Werktagen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Eintreffen der Ware an ihrem Bestimmungsort laut Lieferschein angezeigt werden. Nach Ablauf der genannten Fristen gilt die Ware als einwandfrei übernommen.
Transportschäden müssen sofort und unverzüglich in geeigneter Form festgehalten und bei K2DISPLAY angezeigt werden.
5.2. Nach Veräußerung der Ware durch den Kunden sowie im Falle nichtautorisierter Änderungen an der Ware, unsachgemäßer Lagerung oder Nutzung sind Gewährleistungen und Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen.
5.3. Falls die Berechtigung einer Mängelrüge festgestellt wird, sind wir unter Ausschluss aller weitergehenden Forderungen des Käufers verpflichtet, nach unserer Wahl entweder Ersatzlieferung zu leisten oder eine Gutschrift für die beanstandete Ware zu erteilen. Ersatzlieferungen erfolgen stets nur ab unserem Lieferwerk gegen Berechnung des jeweiligen Tagespreises.
5.4. Rücksendungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Einwilligung zulässig und müssen frachtfrei erfolgen.
5.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unwesentlicher Mängel zurückzuhalten oder auf einen Warenteil entfallende Zahlungen deshalb zurückzuhalten, weil ein anderer Warenteil wesentliche Mängel aufweist.
6. Salvatorische Klausel
Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berühren nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann all jene Vereinbarungen als getroffen, welche rechtswirksam sind und der ursprünglichen Zielsetzung von K2DISPLAY am nächsten kommen.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen gilt das örtlich und sachlich zuständige Gericht von K2DISPLAY oder Lübeck als vereinbart.
Stand: Oktober 2026